Wer ein neues Auto oder einen Gebrauchtwagen kauft, sollte sich nicht darauf verlassen, dass gesetzlich vorgeschriebenes Zubehör an Bord des Wagens ist. Oftmals muss der neue Fahrzeughalter Verbandskasten und Warndreieck extra kaufen. Doch was genau gehört ins Auto? Wir klären auf.
Zubehör im Wagen – was ist vorgeschrieben und muss ins Auto?
Wer auf deutschen Straßen mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, muss laut Straßenverkehrsordnung einen Kfz-Verbandskasten nach DIN-Norm 13164, ein Warndreieck sowie seit Juli 2014 auch eine Warnweste im Auto mitführen.
Der Erste-Hilfe-Kasten ist für wenige Euro im Handel erhältlich und sollte im Auto immer griffbereit verstaut werden. Zudem gilt es, den Inhalt des Verbandskasten in regelmäßigen Abständen auf dessen Haltbarkeit zu überprüfen, da Wundschnellverbände, Heftpflaster, Kompressen sowie Einmal-Handschuhe unter der oft wechselnden Temperaturbelastung im Auto leiden und schnell unbrauchbar werden. Bei Überschreitung des Verfallsdatum sollten die betroffenen Teile umgehend ausgetauscht werden. Achtung: Ist der Verbandskasten abgelaufen und kommst du in eine Verkehrskontrolle, droht ein Bußgeld von 15 Euro.
Um bei einem Unfall oder einer Panne andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig vor einer Gefahrenstelle zu warnen, ist auch ein Warndreieck Pflicht im Auto. Dieses sollte im Ernstfall als Erstes aufgestellt werden. Der Aufstellort des Warndreiecks ist dabei genau definiert. In der Stadt sollte der Abstand zum havarierten Fahrzeug 50 Meter betragen, auf Landstraßen 100 Meter sowie auf Autobahnen 200 Meter.
Das Mitführen einer gelben oder orangenen Warnweste ist seit Juli 2014 in Deutschland ebenfalls vorgeschrieben. Hier gilt es zu beachten, dass es je nach Land unterschiedliche Regelungen gibt. Während in Deutschland bislang nur eine Warnweste im Auto vorhanden sein muss, ist in vielen europäischen Nachbarstaaten eine Weste pro Insasse erforderlich. Die Warnweste sollte am besten in Griffweite, also etwa im Handschuhfach oder im Seitenfach der Tür, aufbewahrt werden.
Nicht Vorschrift, aber praktisch – was gehört ebenfalls ins Auto?
Ein Feuerlöscher gehört hierzulande nicht zum Pflichtinventar eines Autos. Im Ernstfall kann er aber hilfreiche Dienste leisten und vor größeren Schäden bewahren. Und auch hier gilt: andere Länder, andere Pflichten. So gehört ein Autofeuerlöscher etwa in Bulgarien und Griechenland zur Pflichtausstattung. Einen kleinen Brandbekämpfer fürs Auto bekommt man bereits für rund 10 Euro zu kaufen. Eine empfehlenswerte Investition.
Zudem empfiehlt sich, neben einem Ersatzreifen oder einem entsprechenden Reifenreparatur-Set ebenso eine Parkscheibe sowie Ersatzglühlampen an Bord zu haben. Letztere gehören in einigen Ländern wie etwa Kroatien, Ungarn oder Tschechien zum Muss für jeden Autobesitzer. Bedenke also bei Fahrten ins Ausland, dass dort mitunter andere Mitführpflichten gelten. Oft werden Verstöße dagegen mit hohen Bußgeldern geahndet. Damit du also bei deinem nächsten Urlaub keine böse Überraschung erlebst, empfiehlt es sich, im Vorfeld über die jeweilige Mitführpflicht des jeweiligen Reiselandes zu informieren. Dies gilt im Übrigen auch für alle Transitländer, die man während der Autoreise durchquert. Hilfreiche Informationen erhältst du dazu etwa beim ADAC.