Wer nach dem käuflichen Erwerb eines Fahrzeugs Mängel entdeckt, kann nicht geradewegs vom Autokauf zurücktreten. Wir erklären, worauf es zu achten gilt und welche Rechte du als Käufer hast.
Wann kann man vom Kaufvertrag zurücktreten?
Den Vertrag eines Autokaufs ohne triftigen Grund zu wandeln, macht in der Regel wenig Sinn. Wer seinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und das Auto zurückgibt, der muss damit rechnen, dass der Händler die Rückerstattung um bis zu 10 Prozent mindert. Denn er hat Anspruch auf Schadenersatz, da ihm infolge der Vertragswandlung Kosten sowie zahlreiche Unannehmlichkeiten entstehen. Darüber hinaus kann er eine Wertminderung des Autos geltend machen.
Auch wenn das Fahrzeug nach dem Kauf Mängel aufweist, kann man nicht so ohne Weiteres den Kaufvertrag rückgängig machen. Der Autohändler kann auf seinem Recht der Nacherfüllung bestehen. Bei einem Mangel muss der Käufer dem Händler damit die Möglichkeit einräumen, das Auto zu reparieren. Erst nach der zweiten erfolglosen Reparatur kann er vom Autokaufvertrag zurücktreten oder eine Kaufpreisminderung einfordern.
Oft entscheidet aber der Einzelfall. Bei gravierenden Mängeln, die etwa die Fahrsicherheit des Fahrzeugs einschränken, kann der Käufer vom Autokauf zurücktreten. In einem Fall, der vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurde, war der Motor eines Gebrauchtwagens bereits am nächsten Tag defekt und die Bremsleitungen verrostet. Das Fahrzeug war damit nicht verkehrstauglich. Das Auto wurde aber mit neuer TÜV-Plakette verkauft. Der Händler beruhte auf seinem Recht der Nacherfüllung, er wollte den Wagen reparieren. Das Gericht urteilte jedoch zugunsten des Käufers. Der Händler hätte den erheblichen Mangel des Wagens erkennen müssen. Dieser Fall zeigt, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mängeln am Auto ohne weiteres möglich ist. Allerdings muss man nachweisen können, dass die Mängel für den Fachmann hätten offensichtlich sein müssen. Gleiches gilt, wenn der Verkäufer den Käufer arglistig getäuscht hat, dann kann man den Vertrag anfechten und vom Autokauf zurücktreten. Oft ist es aber schwer zu beweisen, dass der Verkäufer Mängel am Fahrzeug absichtlich verschwiegen hat.
Wie sieht es bei dem privaten Autokauf aus?
Auch beim privaten Autokauf gibt es generell die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Autokauf sollte aber nur angestrebt werden, wenn ein wesentlicher Mangel am Fahrzeug vorliegt. Denn der private Autoverkäufer kann im Kaufvertrag seine Haftung ausschließen, die übliche Klausel hierfür lautet “gekauft wie gesehen”. Das heißt, man kauft das Auto so, wie man es besichtigt und auch Probe gefahren hat. Und ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch besteht für den Käufer beim Privatkauf nicht. Kann man dem Verkäufer jedoch nachweisen, dass er mit bestimmten Eigenschaften des Gebrauchtwagens geworben hat, die das Kfz im Nachhinein nicht erfüllt – dies gilt insbesondere beim Verschweigen eines Unfallschadens oder fehlender Ausstattung, also bei erheblichen Mängeln – besteht für den Käufer ein Rücktrittsrecht beim Autokauf. Am besten ist es, wenn man Angaben wie unfallfrei und die entsprechenden Ausstattungsextras im Kaufvertrag schriftlich festhalten lässt. Dies erleichtert die Beweisführung im Nachhinein. Denn mündliche Vereinbarungen sind oftmals schwer nachweisbar.
Übrigens: Der Rücktritt vom Kaufvertrag für ein Auto muss in jedem Fall in schriftlicher Form dem Verkäufer mitgeteilt werden. Lass dir den Rücktritt auch bestätigen.