Wer seinen Gebrauchtwagen privat verkaufen möchte, wird sein Fahrzeug auch meist zur Probefahrt hergeben müssen. Denn schließlich möchte sich der Käufer nicht nur von der Optik, sondern auch vom technischen Zustand des Fahrzeugs überzeugen. Wer jedoch für die Testfahrt die Wagenschlüssel zu leichtfertig aus der Hand gibt, kann schnell eine böse Überraschung erleben. Wir sagen dir, weshalb du deshalb unbedingt eine Probefahrtvereinbarung parat halten solltest.
Darum ist es wichtig, eine Probefahrtvereinbarung abzuschließen!
Wenn bei der Probefahrt der potentielle Kaufinteressent das Fahrzeug beschädigt oder im schlimmsten Fall sogar einen Unfall damit verursacht, kann dies ohne vorherige Probefahrtvereinbarung für den Versicherungsnehmer des Kfz teuer werden und Ärger nach sich ziehen. Denn wurde die Haftung im Vorfeld der Probefahrt nicht geklärt, bleibt zumeist der Verkäufer auf dem Schaden sitzen.
Verfügt das Fahrzeug über eine Vollkaskoversicherung, tritt diese in den meisten Fällen ein. Dies hat allerdings meist eine Selbstbeteiligung sowie eine teure Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt zur Folge. Daher sollte man als Verkäufer darauf achten, dass der Kaufinteressent auch hierfür aufkommt. Für den Probefahrer gilt es indes, sich zu vergewissern, ob er mit dem Wagen überhaupt fahren darf. Denn manche Versicherungspolicen schließen bestimmte Fahrergruppen aus. Um sich vor strittigen Haftungsfragen im Nachhinein zu wappnen, ist es deshalb vor der Testfahrt sinnvoll, eine schriftliche Probefahrtvereinbarung auszufüllen.
Probefahrt – dies sollte im Vertrag festgehalten werden
Im Vertrag über die Probefahrt müssen die persönlichen Daten des Verkäufers und des potentiellen Käufers eingetragen sein. Zudem gilt es, in dem Dokument den Zustand des Fahrzeugs mit allen Schäden und Mängeln festzuhalten. Dazu sollten beide Parteien gemeinsam die Schäden am Fahrzeug aufnehmen. Des Weiteren gehören das Datum und der Zeitpunkt der Fahrt sowie das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs in die Probefahrtvereinbarung. Überdies ist es ebenso sinnvoll, sich als Verkäufer einen Pfand oder eine Kaution vom Probefahrer aushändigen zu lassen.
Ganz wichtig: Lass dir den Führerschein sowie den Ausweis des Probefahrers zeigen und überprüfe, ob die Angaben mit denen im Probefahrt-Vertrag übereinstimmen. Vor allem beim Privatkauf kann man schnell einem Betrüger aufsitzen, der das Auto unter falscher Identität entwenden will. Als Verkäufer kann man zudem in Mithaftung genommen werden, wenn der Probefahrer keinen gültigen Führerschein besitzt und einen Unfall verursacht.
Auch wenn du beim Händler ein Auto probefahren möchtest, musst du im Regelfall eine Vereinbarung ausfüllen. Denn der gewerbliche Verkäufer möchte sich für den Fall, dass der Wagen beschädigt wird, absichern. Hier sollten Kaufinteressenten aber ganz genau hinschauen, häufig beinhalten solche Verträge eine hohe Selbstbeteiligung für den Probefahrer. Kommt es zu einer Kollision, droht eine teure Rechnung. Eine Probefahrtvereinbarung ist zwar nicht vorgeschrieben und erforderlich, sie sichert den Verkäufer im Ernstfall aber ab.
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