Für Überführungsfahrten oder um abgemeldete Autos zum TÜV und wieder zurück zu fahren, ist eine normale Zulassung für das Fahrzeug oft zu aufwendig oder im zweiten Fall sogar unmöglich. Ein Kurzzeitkennzeichen kann in so einem Fall Abhilfe schaffen und Ihnen ermöglichen, das Auto wenigstens für kurze Zeit doch zu bewegen. Was du mit so einem zeitlich begrenzten Nummernschild darfst und was nicht, weiß PKW.de.
Darf man Autos mit Kurzzeitkennzeichen auch ohne TÜV fahren?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist mit etwas weniger Aufwand verbunden als eine normale Zulassung, schränkt die erlaubten Fahrten für den Geltungszeitraum aber auch erheblich ein. Zum Beispiel dürfen auch Autos ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) bewegt werden, allerdings nur für die Hin- und Rückfahrt zur Zulassungsstelle, zur Hauptuntersuchung und im Zweifelsfall zur nächsten Werkstatt. Wer zwischendurch noch mit dem Fahrzeug den Einkauf erledigen will, begeht bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit, wer dabei auch noch einen Unfall baut, macht sich strafbar. Anders sieht es aus, wenn du ein Auto mit gültiger HU mit einem Kurzzeitkennzeichen bewegen willst. Dann darfst du im Geltungszeitraum quer durch Deutschland fahren.
Wie viel kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Egal, ob du nur zum TÜV fahren oder ein neu gekauftes Auto von München nach Hamburg bringen wollen: Ohne eine Autoversicherung geht es nicht. Und die ist im Vergleich relativ teuer: Den Versicherungsschutz für den maximalen Geltungszeitraum von 5 Tagen gibt es ab 35 Euro, ohne HU oder für größere Fahrzeuge kann aber viel mehr fällig werden. Wenn du planst, das Auto nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens weiter zu versichern, kannst du bei vielen Versicherern bessere Konditionen bekommen, unter Umständen können sogar alle Kosten von der Versicherung erstattet werden. Zu den Kosten für die Versicherung kommen dann noch Verwaltungsgebühren und die Prägung des Nummernschildes. Am Ende kannst du mit einem Gesamtpreis von 65 Euro plus Versicherung rechnen.
Darf man mit Kurzzeitkennzeichen im Ausland fahren?
Mit einem Kurzzeitkennzeichen kannst du zwar quer durch Deutschland fahren, allerdings solltest du das EU-Ausland meiden. Italien, Dänemark und Österreich erkennen die deutschen Kennzeichen zur Überführung zwar an, in allen anderen EU-Ländern werden sie aber lediglich toleriert. Es gibt also weder Garantie noch Rechtsanspruch, wenn du von der örtlichen Polizei an der Weiterfahrt gehindert wirst. Egal, wo du unterwegs bist, das Nummernschild muss wie immer gut sichtbar und sicher am Auto angebracht werden. Nach dem Ende der Geltungsdauer darf das Auto auch mit dem Kennzeichen nicht mehr gefahren werden, sonst machst du dich strafbar und begehen zusätzlich eine Ordnungswidrigkeit.
Fazit: Ein Kurzzeitkennzeichen macht vieles einfacher.
Autos dürfen so aus eigener Kraft zur HU fahren und müssen nicht überführt werden. Außerdem dürfen auch Überführungsfahrten durchgeführt werden. Natürlich ist das gelbe Nummernschild nicht übertragbar, natürlich brauchst du trotzdem Versicherungsschutz und natürlich ist das Fahren mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen illegal. Weniger Verwaltungsaufwand bedeutet das gelbe Nummernschild aber auf jeden Fall.