Beim Verkauf eines Autos gilt es ein ganze Reihe von Dingen zu beachten. Insbesondere wer sein Auto privat verkauft, sollte am besten sein Kfz selbst abmelden, um späteren Ärger mit der Versicherung und Behörden zu vermeiden. Wir sagen dir, worauf es bei der Abmeldung des Kfz ankommt.
Kfz abmelden – so geht es richtig!
Der Gang zur Zulassungsstelle ist für die meisten Fahrzeughalter eine höchst lästige Prozedur. Oftmals muss man sehr lange warten, um das Kfz abzumelden. Doch wer sein Auto privat verkaufen möchte, sollte dies am besten im abgemeldeten Zustand übergeben. Auf diese Weise vermeidet man im Nachhinein Unannehmlichkeiten. Denn wenn der neue Besitzer es versäumt, das Fahrzeug auf ihn zuzulassen und er verursacht innerhalb dieser Zeit einen Unfall mit dem Auto oder kassiert ein Bußgeld, wird der bisherige Besitzer in Haftung genommen. Dieser muss dann beweisen, dass er das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls oder des Verkehrsdeliktes bereits veräußert hatte. Diese Beweisführung ist dann mit viel Ärger und hohem Zeitaufwand verbunden. Solange der Wagen noch nicht umgemeldet wurde, muss der bisherige Besitzer zudem weiterhin für Kfz-Steuern und Versicherungbeiträge des Wagens aufkommen.
Um Komplikationen gleich im Vorhinein aus dem Weg zu gehen, sollte man den Verkauf des Fahrzeugs am besten unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde melden. Dazu können Verkäufer ganz einfach den Kaufvertrag in Kopie übersenden. Aus diesem sollten nicht nur Name und Anschrift des Käufers hervorgehen, sondern auch, dass die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II) sowie die amtlichen Kennzeichen an den Käufer übergeben wurden. Ebenso sollte der Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) mit überreicht werden. Erst mit dem Eingang der vollständigen Verkaufsanzeige bei der Zulassungsbehörde wird die steuerliche Abmeldung des Kfz eingeleitet.
Was mache ich, wenn ich das Kfz nicht persönlich abmelden kann?
Wer nicht persönlich auf dem Straßenverkehrsamt erscheinen kann, um sein Kfz abzumelden, der kann einen Vertreter entsenden, der im Namen des Halters mit einer Vollmacht die Kfz-Abmeldung vornimmt. Der Vertreter benötigt dazu nicht nur den eigenen Personalausweis, sondern auch den des Fahrzeughalters.
Übrigens: Für die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs wird eine Gebühr fällig. Diese liegt derzeit zwischen 5,60 und 10,00 Euro. Wer seinen Gebrauchtwagen der Verschrottung zuführt, muss, um das Kfz abmelden zu können, zusätzlich einen Verwertungsnachweis bei der Zulassungsstelle vorlegen.
Mit Beginn des Kalenderjahres 2015 lässt sich ein Fahrzeug auch online abmelden. Diese Möglichkeit besteht bisher allerdings nur für Kfz, die in diesem Jahr neu oder wieder zugelassen werden. Und nicht alle bundesweiten Zulassungsbehörden bieten diesen Service seither an.
Auto verkaufen – schnell und zuverlässig mit PKW.de
Wer das mühselige Abmelde-Prozedere umgehen möchte, der sollte seinen Gebrauchtwagen direkt an einen Händler veräußern. Dieser übernimmt alle erforderlichen Formalitäten und meldet das Kfz zuverlässig ab. Der Verkauf an Privat birgt dagegen jede Menge Gefahren und führt nicht immer zum gewünschten Verkaufserfolg.
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