Wer sein Auto privat verkauft oder von einem Privatverkäufer kauft, muss einiges beachten. Vor allem gilt es, bei Privatverkäufern im Kaufvertrag die Gewährleistung auszuschließen. Denn ohne Gewährleistung, umgangssprachlich häufig mit der Garantie verwechselt, gilt „gekauft, wie gesehen“ – anders als bei gewerblichen Händlern. Der Muster-Kaufvertrag fürs Auto hilft, damit beim Autoverkauf keine teuren Fehler passieren. Einfach das PDF ausfüllen, ausdrucken und auf der sicheren Seite sein.
Kaufvertrag fürs Auto warum?
Juristisch betrachtet entsteht ein Kaufvertrag, indem der Käufer das Angebot des Verkäufers annimmt. (§ 145 ff BGB) Egal ob schriftlich, per Händedruck oder verbal – eine verbindliche Form der Annahme ist nicht definiert.
Durch den Abschluss eines Kaufvertrages ergeben sich Pflichten und Rechte für Käufer und Verkäufer. Der Käufer muss die Ware (das Auto) rechtzeitig abnehmen und bezahlen, der Verkäufer das Fahrzeug juristisch „übereignen“ und das im vereinbarten Zustand. (§ 433 BGB)
In der Praxis bietet sich, selbst beim Auto verkaufen an die Familie oder Freunde ein schriftlicher Kaufvertrag an. Mögliche Probleme lassen sich so viel leichter klären und in Konfliktfällen gibt es eine schriftliche Grundlage für Anwälte und Gerichte.
Sachmängelhaftung – das Risiko für Verkäufer
Auch bei Privatverkäufen haftet der Verkäufer grundsätzlich für Sachmängel (§ 434 BGB). Gerade bei Autos, mit komplexen technischen Abläufen ist der Paragraf zu Sachmängeln für private Verkäufer sehr riskant. Denn § 477 BGB – Beweislastumkehr regelt, dass bei allen Mängeln, die bis zu einem Jahr nach „Gefahrenübergang“, sprich Übergabe des Autos auftreten, davon ausgegangen wird, dass die Mängel bereits beim Verkauf des Autos bestanden und der Verkäufer haftet. Die Beweislastumkehr beschreibt, dass der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht bestand – bei Autos oft schwierig bis unmöglich.
Im Klartext: Für Schäden und Pannen am verkauften Auto haftet der Verkäufer ab Übergabe des Autos für ein Jahr. Der Käufer kann also Reparaturen in Rechnung stellen und in Extremfällen sogar vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein teures Risiko, denn gerade bei Gebrauchtwagen kann innerhalb eines Jahres und entsprechender Laufleistung vieles passieren und kaum ein Verkäufer kennt sein Auto in- und auswendig.
In unserem Muster-Kaufvertrag für Privatverkäufer sind alle notwendigen Formulierungen zum Gewährleistungsausschluss enthalten. Einfach herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
Gekauft wie gesehen – Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen
Gewerbliche Autohändler stehen grundsätzlich in der gesetzlichen Sachmängelhaftung, umgangssprachlich auch Gewährleistung. Im Kaufvertrag beschränken Händler im Alltag beim Verkauf an Privatpersonen diese Dauer in der Regel auf ein statt zwei Jahre. Händler können die Sachmängelhaftung also nur auf ein Jahr verkürzen, jedoch niemals ganz ausschließen.
Der private Verkäufer kann im Kaufvertrag die Gewährleistung jedoch ausschließen. Die dazu benötigte Formulierung ist in unserem Muster-Kaufvertrag bereits eingebaut. Wichtig ist dabei der Satz „wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“. Um auch die Bedingungen aus § 309 BGB Nr. 7a zu erfüllen, bietet sich ein Zusatz an: „Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers, sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.“ (Quelle: JuraForum.de)
Bei einem gewerblichen Kauf kann die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Als gewerblicher Autoverkäufer gelten dabei nicht nur Autohändler, sondern alle Verkäufer, die ihr Fahrzeug im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit verkaufen. Das können selbstständige Handwerker, mobile Pflegedienstleistende, Ärzte oder Anwälte sein, die ihr Geschäftsauto verkaufen. Um das Gewährleistungsrisiko auszuschließen, sollten Gewerbetreibende ihr Auto an professionelle Händler verkaufen.
Der Gewährleistungsausschluss als Privatverkäufer wird gerne mit der Formulierung „gekauft wie gesehen“ umschrieben. Es empfiehlt sich jedoch die juristische Formulierung aus dem Muster-Kaufvertrag zu übernehmen. Im Zweifel – und vor Gericht – ist der Privatverkäufer damit auf der sichereren Seite. Aber nicht nur der Gewährleistungsausschluss muss klar formuliert sein. Je klarer die Details und Absprachen zwischen Verkäufer und Käufer getroffen wurden, desto weniger Unsicherheiten gibt es bei möglichen Konflikten.
Checkliste – Was muss im Kaufvertrag für Privatverkäufer stehen.
- Daten des Verkäufers und Käufers – Name, Anschrift, Geburtsdatum und Personalausweis- bzw. Passnummer
- Das Fahrzeug: Marke, Modellbezeichnung, Kennzeichen, Fahrgestellnummer / FIN, Erstzulassung, Datum der nächsten Hauptuntersuchung, Kilometerstand
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
- Zustand des Fahrzeugs: Reparaturen, alle Vorschäden, Ausstattung, durchgeführte Wartungen / Inspektionen
- Dokumente: Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, HU-Berichte, Scheckheft / Serviceheft
- Gewährleistungsausschluss bei Privatverkäufern
- eventuelle Sondervereinbarungen, mitverkauftes Zubehör
- Bei Elektroautos wie Tesla oder Nio – Batteriezustand
- Unterschrift von Käufer und Verkäufer
- Übergabebestätigung für: Fahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein), HU-Bescheinigung, Anzahl der ausgehändigten Schlüssel, Eingang des Kaufpreises oder der vereinbarten Anzahlung
Am besten den Kaufvertrag für Autos hier herunterladen und ausfüllen – dort sind alle wichtigen Felder angelegt und alle korrekten Formulierungen enthalten. Käufer und Verkäufer erhalten je ein Exemplar und sind so auf der sicheren Seite.
Im Anschluss sollte der Verkäufer dann die Mitteilung über den Verkauf an die Zulassungsstelle, bei der das Fahrzeug derzeit zugelassen ist, senden. Auch die Versicherung muss informiert werden, denn ab dem Verkauf des Autos geht die Versicherung vorläufig auf den Käufer über. Die sogenannte Nachhaftung greift, bis der Käufer den Wagen auf sich ummeldet – maximal einen Monat. Indem der Verkäufer sowohl Zulassungsstelle als auch Versicherung umgehend vom Verkauf informiert, sorgt er selbst dafür, dass eventuelle Bußgeldbescheide oder Haftpflichtschäden durch den Käufer leichter abgewehrt werden können.
Worauf muss ich als Verkäufer beim Kaufvertrag fürs Auto achten
Beim Kaufvertrag gibt es manche rechtlichen Tücken und Fallstricke. Ein sauber formulierter Kaufvertrag hilft besonders Privatleuten beim Gebrauchtwagenverkauf die riskante, weil teure Gewährleistung auszuschließen. Auch der Zustand des Fahrzeugs, mit möglichen Unfallschäden muss genau dokumentiert werden.
Wenn der Verkäufer wissentlich oder grob fahrlässig Schäden am Auto verschweigt oder falsche Aussagen über den Zustand des Autos trifft, kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten. Das OLG Köln hat 1975 definiert, wann ein Auto als unfallfrei bezeichnet werden kann. Geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und „Schönheitsfehler“ wie Lackkratzer beeinflussen das Urteil „unfallfrei“ nicht. Zur Sicherheit sollte man jedoch diese auch im Kaufvertrag festhalten. Falls ein Gericht im Streitfall feststellt, dass der Verkäufer den Käufer arglistig getäuscht hat, können Schadensersatz, Kaufpreisminderung oder sogar Rückabwicklung des Autoverkaufs folgen.
Besonders häufig werden Kaufverträge angefochten, wenn Kilometerstand falsch angegeben oder manipuliert worden, Baujahr oder Erstzulassung nicht korrekt sind oder Unfallschäden am Fahrzeug verschwiegen wurden. Wer den Zustand des Fahrzeugs jedoch im Kaufvertrag wahrheitsgemäß festhält, hat mit einem korrekt formulierten Kaufvertrag nichts zu befürchten.
Gelegentlich kommt es vor, dass Betrüger gefälschte Papiere beim Autokauf nutzen, um Fahrzeuge zu entwenden. Als privater Verkäufer sollte man die Autoschlüssel und die Papiere erst nach dem vollständigen Eingang des vereinbarten Kaufpreises übergeben. Maßgeblich ist der Geldeingang aufs eigene Konto, auch Überweisungsbestätigungen können manipuliert sein. Echtzeitüberweisungen (Blitzüberweisungen) sind in wenigen Sekunden durch die Bank geprüft und gutgeschrieben und kosten nur geringe Gebühren.
Fazit: Beim Autoverkauf bist du mit einem Muster-Kaufvertrag auf der sicheren Seite
Auch wenn ein Kaufvertrag per Handschlag oder sogar mündlich geschlossen werden kann, mit einem schriftlichen Kaufvertrag sind Käufer und Verkäufer gut aufgestellt. Einfach den Muster-Kaufvertrag herunterladen, ausfüllen und unterschreiben. So gibt es im Streitfall eine klare Beweislage.