Kurz nicht aufgepasst und es hat geknallt – ein Unfall im Ausland kann kompliziert werden. Damit der Versicherungsschutz im Ausland einheitlich geregelt ist, wurde die Internationale „grüne“ Versicherungskarte 1965 eingeführt. Europäische und Mittelmeeranrainer-Staaten einigten sich auf einen gemeinsamen Standard welche Informationen alle Beteiligten über ihre Versicherungspolicen mitführen müssen. Die „Grüne Karte“ – Internationale Versicherungskarte ist seit 2020 schwarz-weiß, in der EU seit 1991 nicht mehr Pflicht, aber immer noch praktisch.
Internationale Versicherungskarte - Wo bekomme ich die Grüne Karte?
Beim Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung wird euch die Karte mit der Versicherungspolice automatisch zugeschickt. Ist die Karte abgelaufen oder verloren gegangen, hilft ein Anruf bei der Versicherung. Eine neue Karte wird mittlerweile meist im PDF-Format zum Selbstausdrucken verschickt.
In welchen Ländern ist die Versicherungskarte Pflicht?
Seit dem Kennzeichenabkommen 199i ist die internationale Versicherungskarte in den meisten europäischen Staaten nicht mehr Pflicht. Darin einigten sich die Teilnehmer, dass das PKW-Kennzeichen als Versicherungsnachweis ausreicht. Dennoch ist die „Grüne Karte“ praktisch, alle wichtigen Daten für Unfallgegner und die Polizei vor Ort sind dort auf einen Blick aufgeführt. Die Pflicht die internationale Versicherungskarte dabei zu haben besteht in:
- Albanien
- Aserbaidschan
- Bosnien-Herzegowina
- Nordmazedonien
- Moldawien
- Montenegro
- Russland
- Türkei
- Ukraine
- Belarus
Welche Informationen stehen auf der Karte?
Folgende Informationen findet ihr auf der internationalen Versicherungskarte:
- Kennzeichen
- Fabrikat des Autos
- Gültigkeitszeitraum der Versicherungskarte
- Versicherungsgesellschaft
- Versicherungsnummer
- Name und Anschrift des versicherten
- Länder, in denen die IVK gilt