Es kann jeden treffen: Eine Verletzung oder Erkrankung reicht, um einen Menschen nachhaltig körperlich zu beeinträchtigen. Ein Schicksalsschlag, der das Leben der betroffenen Personen für immer verändert. Aufzüge, erhöhte Bahnsteige und besondere Umbauten für Autos sollen jedem ein möglichst normales Leben ermöglichen, Streit um diese Maßnahmen gibt es nur selten. Behindertenparkplätze allerdings sind immer wieder ein Streitthema. Auf der einen Seite stehen die Idioten, die meinen, dass Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung gar nicht erst hinters Steuer gehören. Auf der anderen Seite stehen Menschen, die einfach nur, wie jeder andere auch, einer geregelten Arbeit nachgehen und ein soziales Umfeld pflegen möchten. Wozu der Behindertenausweis im Straßenverkehr berechtigt, wie man zu einem Behindertenparklatz kommt und warum ein bisschen Rücksicht die Welt verbessern kann, weiß PKW.de.
Behindertenparkplätze: Braucht man die wirklich?
Kurze Antwort: Ja. Die Langversion: Elektrische Rollstühle wiegen häufig mehrere hundert Kilo. So ein Schwergewicht hievt man nicht einfach so in den Kofferraum eines Kleinbusses. Stattdessen werden Autos mit Laderampen ausgestattet, die denen von Lkw ähneln. Diese können allerdings nur funktionieren, wenn um das Auto herum genug Platz ist. Darum sind die Stellplätze für diese umgerüsteten Parkplätze besonders groß. So erhalten auch Menschen, die auf solche Hilfen angewiesen sind, Zugang zu allen wichtigen Einrichtungen.
Mehr als nur ein Parkticket: Der Behindertenausweis im Straßenverkehr
Um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen, benötigt man neben einem Behindertenausweis auch einen besonderen Parkausweis, den du bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen kannst. Mit diesem Ausweis darfst du unbegrenzt auf Behindertenparkplätzen parken. Mehr noch: Auch in Zonen, in denen eigentlich parken nicht erlaubt ist, darfst du dann für eine gewisse Zeit stehen. Das hat nichts mit Benachteiligung zu tun, sondern kann ganz einfach notwendig sein, wenn zum Beispiel ein viel zu großes, viel zu teures Auto von einem kerngesunden Menschen auf einem Behindertenparkplatz abgestellt wird. Ohne diese Möglichkeiten könnten Menschen mit Handicap unter Umständen nicht einkaufen, ins Kino oder zum Arzt gehen.
Behindertenparkplatz vor der Tür: Was muss man dafür tun?
Einen eigenen Parkplatz, dazu noch kostenlos, wünscht sich wohl so mancher Autofahrer. Was aber, wenn der Parkplatz vor der Haustür zur Notwendigkeit wird? Dann kann man tatsächlich einen eigenen Behindertenparkplatz beantragen. Einige bürokratische Hindernisse muss man dafür allerdings doch überwinden. So braucht man selbstverständlich einen Behindertenausweis und den entsprechenden Parkausweis. Dazu kommen Bescheinigungen von Vermietern, Arbeitgebern, Ärzten und natürlich der Führerschein. Letzterer muss nicht zwingend auf den Antragssteller ausgeschrieben sein, wohl aber auf die Person, die das Auto am wahrscheinlichsten fährt. Übrigens: Wenn die Fahrt der Beförderung einer Person mit Handicap dient, darf jeder auch auf Behindertenparkplätzen parken.
Wer einmal versucht hat, sich durch eine Großstadt zu bewegen, ohne dabei auch nur eine Stufe zu gehen, versteht, warum an abgesenkten Bordsteinen, Behindertenparkplätzen und Grundstücksausfahrten das Parken verboten ist. Tatsächlich sind Einschränkungen, mit denen jeder Autofahrer leben muss, keine Gängelung. Zebrastreifen, Geschwindigkeitsbeschränkungen und eben auch gesonderte Parkflächen für Menschen mit Handicap sind eine Notwendigkeit. Vielleicht nicht für dich, wohl aber für einige deiner Mitmenschen.