Für Autofahrer werden die Kfz-Ausgaben immer teurer: Versicherungen, Kraftstoff und Reparaturen machen dabei nur einen Teil der laufenden Kosten aus. Da ist es gut, wenn man den ein oder anderen Euro sparen und sich ihn vom Staat zurückholen kann. Doch was kann man bei der alljährlichen Steuererklärung geltend machen? Wir erklären es Ihnen.
Kfz-Kosten – was wird steuermildernd berücksichtigt?
Wer einen in die Jahre gekommenen Gebrauchtwagen fährt, kennt die Probleme: Mit der Zeit werden die Werkstattbesuche immer häufiger und die Kosten für Reparaturen summieren sich auf eine beträchtliche Summe. Insbesondere Berufspendler fragen sich deshalb, ob du die Kosten für eine Autoreparatur von der Steuer absetzen kannst.
Den meisten Autobesitzern ist bewusst, dass sich die Beiträge zur Kfz-Versicherung und die so genannte Entfernungspauschale (30 Cent/km) für Pendler steuerlich absetzen lassen. Letztere ergibt sich aus den einfach gefahrenen Strecke zur Arbeitsstätte – unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Der Höchstbetrag für Werbungskosten, der hierfür angerechnet werden kann, liegt bei 4.500 Euro. Wer einen längeren Weg zur Arbeit hat, kann auch mithilfe eines ordentlich geführten Fahrtenbuchs (Tankbelege beifügen!) höhere Kosten bei der Steuererklärung geltend machen.
Kann ich eine Autoreparatur steuerlich absetzen?
Ebenso ist eine Kfz-Reparatur steuerlich absetzbar, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Handelt es sich etwa um ein Geschäftsfahrzeug, kann eine Reparatur steuerlich geltend gemacht werden. Auch ein Arbeitnehmer, der sein privates Auto zu Dienstfahrten benutzt, hat die Möglichkeit, die Reparaturkosten in der Steuererklärung anzugeben, es sei denn, der Arbeitgeber hat diese Kosten erstattet. Zudem wird nur die berufliche Nutzung des Autos berücksichtigt. Es empfiehlt sich daher das Führen eines Fahrtenbuchs, um den geschäftlichen Gebrauchsanteil des Fahrzeugs nachzuweisen. So kannst du auch selbstständige Autoreparaturen von der Steuer absetzen.
Falls du während einer beruflichen Fahrt oder auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hast, sind die Kosten für die Autoreparatur steuerlich absetzbar. Dazu musst du der Steuererklärung eine Kopie der Werkstattrechnung beifügen. Dabei gilt es jedoch zu beachten: Kosten, die im Schadensfall von einer Kfz-Versicherung übernommen wurden, sind nicht abzugsfähig! Es werden nur die Kosten berücksichtigt, für die man selbst aufgekommen ist.