Wenn der gerade erst gekaufte Gebrauchtwagen schon zur ersten Reparatur ruft, dann ist das äußerst ärgerlich für den Autokäufer. Doch welche Rechte hat man als Käufer, wenn der Gebrauchte Mängel aufweist? Wir bringen Licht ins Dunkel und klären auf.
Autokauf – welche Rechte habe ich als Verbraucher?
Zunächst einmal ist festzustellen, ganz gleich ob beim Neuwagen- oder beim Gebrauchtwagenkauf, jeder Käufer hat Anspruch auf die Lieferung eines mängelfreien Fahrzeugs. Ein Mangel liegt dann vor, wenn das Fahrzeug eine vertraglich oder unter Umständen auch mündlich vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweist, wenn das Kfz etwa über eine abweichende Laufleistung verfügt, die Ausstattung anders als beschrieben ist oder wenn es nicht unfallfrei ist.
Doch je nachdem, bei wem man das neue Kfz erwirbt, gibt es Unterschiede bei der Haftung. Wer einen Gebrauchtwagen beim Händler kauft, der hat zunächst einmal Anspruch auf eine gesetzliche Gewährleistung von bis zu zwei Jahren. Der Händler kann diese auch als Sachmängelhaftung bezeichnete Zusicherung allerdings auf ein Jahr reduzieren. Er haftet dann innerhalb dieser Frist für Schäden am Fahrzeug, die zum Verkaufszeitpunkt vorgelegen haben. Doch eine kleine Tücke hat der Gesetzgeber eingebaut. Der Verkäufer muss nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf den Beweis führen, dass kein Schaden zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat.
Nach diesen sechs Monaten kehrt sich die Beweislast jedoch um. Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand – in den meisten Fällen ein sehr schwieriges Unterfangen. Bereits nach einem halben Jahr nach dem Autokauf sind die Rechte des Käufer trotz der Garantie deutlich eingeschränkt.
Ergeben sich innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf des Fahrzeugs Mängel, musst du übrigens dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit einräumen, den Schaden zu beheben. Alternativ kann man eine Kaufpreisminderung erwirken. Wird eine Reparatur ausgeführt und kann der Mangel auch beim zweiten Mal nicht behoben werden, hat man auch noch bis zu zwei Jahre nach dem Autokauf das Recht als Käufer vom Vertrag zurückzutreten.
Welche Käuferrechte gibt es beim privaten Autoverkauf?
Beim Autokauf von privat sieht die Rechtslage etwas anders aus, denn der Verkäufer kann die Haftung für Mängel ausschließen. Wenn der Käufer allerdings feststellt, dass der Wagen Mängel aufweist, die der Verkäufer (arglistig) unterschlagen hat, besteht für den Käufer die Möglichkeit, den Wagen wieder zurückzugeben. Denn auch ein privater Verkäufer kann eine Gewährleistung für ein Auto nicht generell außer Kraft setzen, auch nicht mit dem Vermerk “gekauft wie gesehen” im Kaufvertrag. Mündliche Zusagen können später für den Vertragsschluss relevant sein. Dennoch sollten alle mündlichen Vereinbarungen sowie alle Fahrzeugmängel immer im Kaufvertrag des Autos niedergeschrieben werden.
Häufig werden Mängel vom Käufer aber erst nach einigen gefahrenen Kilometern, nicht aber bei einer Besichtigung oder auch einer Probefahrt, festgestellt. Manchmal bringt erst die Beurteilung eines Kfz-Sachverständigen Gewissheit über den tatsächlichen Zustand eines Fahrzeugs. Wurde einem Käufer etwa ein Unfallschaden am Fahrzeug vorenthalten, hat dieser im Nachhinein durchaus Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, allerdings abzüglich seiner Nutzung.