Wenn du ein nicht zugelassenes bzw. abgemeldetes Auto von einem Ort zum anderen bewegen willst, spricht man auch von einer Autoüberführung. Besonders wenn Autos den Besitzer wechseln, müssen diese überführt werden. Wir erklären dir, was du für eine Überführung innerhalb der EU oder auch im Ausland brauchst und wann ein Überführungskennzeichen fällig wird.
Wie funktioniert die Kfz-Überführung auf einem Transporter?
Für die Überführung eines Autos ohne Zulassung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird das Auto mit einem Transporter durch die Gegend gefahren oder es bewältigt die Strecke selber.
Bei der Wahl eines Transporters wird dein Wagen einfach auf einen Lkw gespannt und los geht‘s. Es gibt mehrere Speditionen, die mit Überführungen verschiedene Extras und ein regelrechtes Wellness-Programm für dich und dein Auto anbieten. So kannst du deinen Wagen zusätzlich reinigen und den Papierkram bezüglich Versicherungen oder An- und Abmeldung einfach von anderen erledigen lassen.
Der Transport auf fremder Achse lohnt sich je nach Standort des Autos mehr oder weniger. Wenn du die Zeit und die Mittel hast, dein Auto selber zu fahren und zu überführen, vergleiche unbedingt die Anreisekosten mit dem Transport-Preis einer Spedition. Wenn du allerdings einfach nicht die Zeit hast, um ein Auto quer durch die Weltgeschichte zu fahren, bieten die Transporte eine entspannte und unkomplizierte Alternative. Einige Speditionen bieten auch an, dass ein professioneller Fahrer dein Auto für dich fährt.
Wie überführe ich mein Auto selbstständig?
Wenn dein Auto die Strecke nicht auf einem Transporter, sondern auf eigener Achse zurücklegen soll, müssen einige Anforderungen erfüllt werden. Das Auto muss fahrtüchtig, seit 2015 auch TÜV-geprüft und mit einem Überführungskennzeichen versehen sein. Der Begriff Überführungskennzeichen umfasst sowohl das Kurzzeitkennzeichen für Strecken innerhalb der EU als auch das Ausfuhrkennzeichen, früher Zoll- oder Exportkennzeichen genannt, das für Überführungen im Ausland genutzt wird.
Das Kurzzeitkennzeichen kann bei der Zulassungsstelle oder im Straßenverkehrsamt für einen Zeitraum von 5 Tagen beantragt werden und erlaubt, dass dein Auto auch ohne Zulassung und Anmeldung gefahren werden kann. Alternativ kannst du auch über iKFZ dein Fahrzeug anmelden. Neben dem Kurzzeitkennzeichen solltest du auch über eine Versicherung verfügen. Wir empfehlen, bei jeder Art der Überführung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Wenn du dein Auto aus dem Ausland überführen willst, reicht das Kurzzeitkennzeichen jedoch nicht aus. Du benötigst ein Ausfuhrkennzeichen, das du ebenfalls beim Straßenverkehrsamt oder der Zulassungsstelle bekommst. Je nach dem Land, aus dem das Auto kommt bzw. in das die Reise geht, betragen die Kosten 30-50 €. Du solltest auch hier eine Haftpflichtversicherung abschließen und zusätzlich eine internationale Versichertenkarte (IVK) mitführen, um deinen Versicherungsschutz international nachweisen zu können. Diese Karte kannst du kostenlos bei deiner Versicherung beantragen, wobei anzumerken ist, dass sie nicht in allen Ländern anerkannt wird. Wir empfehlen, sich über die Regelungen in dem jeweiligen Land zu informieren.