Wer sich von seinem Gebrauchtwagen trennt, der möchte sich nicht unnötig mit dem Abmelden des Autos befassen müssen. Doch welche Möglichkeiten gibt es, um ein Kfz schnell und zuverlässig loszuwerden und alle Abmeldeformalitäten zu erledigen? Wir klären auf.
Welche Unterlagen benötige ich zur Abmeldung meines Autos?
Wer bei der Zulassungsstelle sein Auto abmelden möchte, benötigt dazu die amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs sowie die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 (ehemals Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief). Des Weiteren muss der Verwertungsnachweis des verschrotteten Autos vorgelegt werden. Fehlt eines dieser Dokumente, ist ein Abmelden des Kfz nicht möglich. Zugleich sorgt die Kfz-Abmeldung bei der Zulassungsbehörde automatisch für eine Abmeldung des Fahrzeugs beim Finanzamt sowie bei der Auto-Versicherung. Nichtsdestotrotz ist es sinnvoll, deiner Versicherung unverzüglich den Verkauf oder die Verschrottung des Fahrzeugs mitzuteilen. Dies beschleunigt in der Regel die Abrechnung.
Wo kann ich mein Auto abmelden?
Die Abmeldung des Fahrzeugs wird, genau wie die Anmeldung, bei der zuständigen Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes abgewickelt. Seit Anfang 2015 kann man sein Auto übrigens online abmelden. Dies gilt bisher allerdings nur für Kfz, die ab dem ersten Tag des Jahres 2015 neu oder wieder zugelassen werden. Zudem bieten bisher nicht alle bundesweiten Zulassungsstellen diesen Service an.
Was kostet mich die Abmeldung?
Für die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs wird eine geringe Abmeldegebühr erhoben. Wer sein Auto abmelden möchte, muss aktuell mit Kosten zwischen 5,60 und 10,00 Euro rechnen.
Kann ich Dritte mit der Abmeldung meines Autos beauftragen?
Viele Fahrzeughalter finden nicht die Zeit, um selbst die Kfz-Abmeldung bei der Zulassungsbehörde vorzunehmen. In so einem Falle lässt sich ohne Weiteres ein Vertreter entsenden, um das Auto abmelden zu lassen. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich. Jede Person, die die notwendigen Kfz-Unterlagen vorlegt, kann das Fahrzeug problemlos bei der Zulassungsstelle abmelden.
Warum muss ich mein Auto eigentlich abmelden?
Ganz egal, ob ein Kfz der Verschrottung zugeführt wird oder seinen Besitzer wechselt: Ein wichtiger Aspekt beim Verwerten oder Verkauf des Autos ist das Abmelden. Wer bei Letzterem fahrlässig handelt, riskiert großen Ärger. Denn verkaufst du dein Auto und der Käufer meldet das Kfz nicht rechtzeitig ab oder um, haftest du, falls der neue Besitzer mit dem Fahrzeug ein Bußgeld oder gar einen Unfall verursacht.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, meldet das Kfz selbst ab. Der Zeitpunkt der Abmeldung hängt dann natürlich davon ab, ob du das Auto bis zum Verkauf noch nutzen möchtest oder nicht. Bedenke auf jeden Fall, dass du nach dem Abmelden das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichem Grund bewegen und parken darfst. Eventuelle Probefahrten sind dann nur noch auf einem Privatgrundstück möglich. Daher bietet es sich in den meisten Fällen oft nicht an, das Auto vor dem Verkauf abzumelden.
Unser Tipp:
Wenn du privat ein Auto kaufst oder verkaufst, vereinbare im Kaufvertrag, wer die Abmeldung übernimmt. Da sich der Verkauf an Privatpersonen jedoch oft über Wochen hinweg zieht und dir damit weiterhin Kosten für Steuern und Versicherung entstehen, wähle am besten den Verkaufsweg über einen Händler. Dieser übernimmt für dich umgehend die Um- oder Abmeldung des Kfz. Völlig unkompliziert geht dies übrigens mit dem Autoankaufsservice von PKW.de. Hier gibst du dein Kfz schnell und ganz bequem zum Ankauf frei. Und das Tolle daran: Während wir uns darum kümmern, in unserem bundesweiten Händlernetzwerk einen Käufer in deiner Nähe zu finden, kannst du sorgenfrei entspannen. Mit PKW.de gehören Stress und Ärger beim Autoverkauf der Vergangenheit an.