Deine Schadenfreiheitsklasse bestimmt über deinen Autoversicherungsbeitrag. Je länger du unfallfrei fährst, desto weniger musst du für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung bezahlen. Wie sich die Schadenfreiheitsklasse berechnet, wie du sie übertragen kannst und was bei einem Unfall passiert, haben wir dir hier zusammengestellt.
Schadenfreiheitsklasse – was ist das?
Schadenfreiheitsklassen gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung, der Teilkasko und der Vollkaskoversicherung. Die Schadenfreiheitsklasse ist ein System, mit dem Autoversicherungen die Höhe des Versicherungsbeitrags bestimmen. Je mehr Jahre jemand unfallfrei gefahren ist, desto höher steigt er in der Schadenfreiheitsklasse. Und desto niedriger sinkt sein Beitrag, da er als geringeres Risiko eingestuft wird. Die Schadenfreiheitsklasse wird mit Blick auf die Anzahl und Art der in den vergangenen Jahren verursachten Schäden berechnet.
SF-Klassen im Überblick
Schadenfreiheits-Klasse (Jahre ohne Unfall) | SF-Rabatt Prozent | Beitragssatz Prozent |
---|---|---|
SF 1 | 0 % | 100 % |
SF 2 | ca. 15 % | ca. 85 % |
SF 3 | ca. 30 % | ca. 70 % |
SF 4 | ca. 40 % | ca. 60 % |
SF 5-8 | ca. 45-50 % | ca. 55-50 % |
SF 9-15 | ca. 55-60 % | ca. 45-40 % |
SF 16-25 | ca. 65-70 % | ca. 35-30 % |
SF 26-30 | ca. 75 % | ca. 25 % |
SF 31-35 | ca. 80 % | ca. 20 % |
SF 36-40 | ca. 81 % | ca. 19 % |
SF 41-45 | ca. 82 % | ca. 18 % |
SF 46-50 | ca. 83 % | ca. 17 % |
Je länger du unfallfrei fährst, desto höher wird deine Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse). Parallel steigt der Schadensfreiheitsrabatt (SF-Rabatt), den dir deine Versicherung gewährt. Das bedeutet: Dein Beitragssatz wird immer günstiger. Diese Tabelle stellt nur beispielhafte Werte dar. Jede Autoversicherung hat ihr individuelles Rabattsystem.
Schadenfreiheitsrabatt beim Versicherungswechsel mitnehmen
Die Schadenfreiheitsklasse kann von einer bestehenden Autoversicherung auf eine neue übertragen werden, wenn du den Versicherungsvertrag wechselst. Dies ist in der Regel möglich, solange die neue Versicherungsgesellschaft dasselbe Schadenfreiheitsklassen-System verwendet wie die vorherige. In diesem Fall kann man die Schadenfreiheitsklasse bei der neuen Gesellschaft angeben und diese berechnet dann den Versicherungsbeitrag auf der Grundlage der aktuellen Schadenfreiheitsklasse.
Allerdings verwenden nicht alle Versicherungsgesellschaften dasselbe Schadenfreiheitsklassen-System. Daher kann es sein, dass die Schadenfreiheitsklasse bei einem Wechsel nicht übertragen werden kann oder sich unterschiedlich auf den Beitrag auswirkt. Es ist daher ratsam, vor einem Wechsel die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen.
Schadenfreiheitsklasse auf die Kinder übertragen
Einige Versicherungsgesellschaften bieten die Möglichkeit, die Schadenfreiheitsklasse auf eigene Kinder zu übertragen, wenn diese das erste Mal ein eigenes Auto versichern. Hierbei wird die Schadenfreiheitsklasse des Elternteils auf das Kind übertragen. Das kann zu einem niedrigeren Versicherungsbeitrag führen, da das Kind als geringeres Risiko eingestuft wird. Leider bieten nicht alle Versicherungsgesellschaften diese Option an. Die genauen Bedingungen können von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren. Informiere dich deshalb am besten bei deiner Versicherung über die Möglichkeiten und Bedingungen. Für Fahranfänger lohnt eine Übernahme von Schadenfreiheitsklassen nicht. Weil sie den Führerschein erst seit kurzer Zeit haben, dürfen sie keine oder nur sehr wenige Schadenfreiheitsklassen übernehmen.
Rabatt auf Haushaltsmitglieder übertragen
Viele Versicherungsgesellschaften gestatten es, die Schadenfreiheitsklasse auf andere Familien- und Haushaltsmitglieder zu übertragen. In der Regel kann der Empfänger aber nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie er seinen Führerschein bereits besitzt. Bedingung ist meistens, dass der Empfänger vorher regelmäßig mit dem Auto des Schadenfreiheitsklasse-Gebers gefahren ist. Wurde der Autoversicherungsvertrag des Gebers bereits beendet, ist eine Rabattübertragung nur noch innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsende möglich.
Schadenfreiheitsklasse - was passiert nach einem Unfall?
Bei einem Unfall wird die Schadenfreiheitsklasse in der Regel herabgesetzt, je nach Schwere des Unfalls und dem dabei entstandenen Schaden. In der Regel kann man erwarten, dass die Beiträge höher werden, wenn man einen Unfall hatte. Und je größer der Unfall war, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse. Bei kleineren Schäden bis etwa 1.000 Euro lohnt sich daher der sogenannte Schadenrückkauf. Dabei erstattest du deiner Versicherung die entstandenen die Kosten zurück. Du bezahlst den Schaden also über Umwege selbst. Eine Herabstufung erfolgt jedoch nicht immer automatisch. Manche Versicherungsgesellschaften bieten auch spezielle Schutzoptionen an, die es ermöglichen, dass die Schadenfreiheitsklasse bei einem Unfall erhalten bleibt.
Welche Schutzoptionen gibt es bei einem Unfall?
Es gibt eine Reihe von Schutzoptionen, die Versicherungsgesellschaften angebieten, um eine Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse bei einem Unfall zu vermeiden oder zu begrenzen. Hier sind einige der häufigsten Schutzoptionen:
- Null-Schaden-Regelung: Bei der Null-Schaden-Regelung wird vereinbart, dass die Schadenfreiheitsklasse bei einem Unfall, an dem der Versicherte nicht selbst schuld war, erhalten bleibt.
- Unfallfreie Jahre sichern: Hierbei kann man vereinbaren, dass die Schadenfreiheitsklasse erhalten bleibt, wenn man eine bestimmte Anzahl von unfallfreien Jahren erreicht hat.
- Selbstbeteiligung: Bei der Selbstbeteiligung kann man vereinbaren, dass man sich bei einem Unfall selbst an den Kosten beteiligt, um eine Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden.
Fazit: Unfallfreies Fahren zahlt sich aus
Niemand möchte freiwillig einen Unfall verursachen. Doch lohnt sich risikoarmes Fahren nicht nur in Bezug auf die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer. Es spart bares Geld: Jahr für Jahr bei der Autoversicherung. So zahlt jemand, der 50 Jahre unfallfrei gefahren ist, nur rund 17 Prozent des Versicherungsbetrags.