grünes Spielzeugauto auf Tachenrechner
(Foto: Brian A Jackson / shutterstock.com)

Kostenvoranschlag bei einer Kfz-Reparatur – welche Rechte habe ich als Verbraucher?

Wir sagen dir, worauf du bei der nächsten Autoreparatur achten solltest
Veröffentlicht am 14.11.2022
4 Minuten Lesedauer

Bei einer Autoreparatur kommt es oft zum Streit zwischen Kunden und Werkstatt. Insbesondere über die Höhe der zu leistenden Instandsetzungskosten kann oft große Uneinigkeit herrschen. Doch welche Vorteile oder Nachteile gehen mit einem Kostenvoranschlag für ein Kfz einher und worin besteht der Unterschied zu einem Gutachten? Wir geben Rat.

Kostenvoranschlag – für jede Kfz-Reparatur sinnvoll?

Häufig erfolgt nach einem Werkstattbesuch mit der Abschlussrechnung das böse Erwachen. Die Endsumme ist viel höher ausgefallen als angenommen und reißt nun ein großes Loch in die Finanzen. Zudem wurden Arbeiten ausgeführt, mit denen man überhaupt nicht gerechnet hat.

In einem solchen Fall hätte es sich im Vorfeld gelohnt, einen Kostenvoranschlag bei der jeweiligen Kfz-Werkstatt einzuholen. Denn für einen Kunden ist die Vorkalkulation ein probates Mittel, um zu erfahren, welche Kosten für eine bestimmte Reparatur anstehen. Damit bleiben Überraschungen am Ende aus. Auch viele Versicherungen verlangen nach einem Unfall einen Kostenvoranschlag durch einem Fachbetrieb.

Was kostet ein Kostenvoranschlag?

Ohne besondere Vereinbarung wird für einen Kostenvoranschlag keine Gebühr fällig, jedoch erheben die meisten Kfz-Betriebe für die Erstellung eines Kostenvoranschlages eine Pauschale, die allerdings bei einer Auftragserteilung in der Regel verrechnet wird. Im Beschreibungsumfang müssen die Art und der Umfang der erforderlichen Arbeiten sowie die Arbeits- und Materialkosten enthalten sein.

Insbesondere bei größeren Autoreparaturen ist es sinnvoll, vor der Instandsetzung einen Kostenvoranschlag für das Kfz erstellen zu lassen. Denn eine Reparatur kann schnell hohe Ausgaben mit sich bringen. Auch bei älteren Gebrauchtwagen, die keinen allzu hohen Restwert besitzen, sollten die Kosten für eine aufwendige Reparatur im Voraus kalkuliert werden. Denn schnell übersteigt eine Reparatur den tatsächlichen Wert eines Autos und eine Reparatur ist dann womöglich nicht mehr rentabel.

Völlige Kostenkontrolle dank Vorkalkulation gewährleistet?

Der Kostenvoranschlag für einen Werkstattaufenthalt offenbart dem Kunden gegenüber, welche Leistungen für die Instandsetzung erforderlich sind und zu welchem Preis diese ausgeführt werden. Doch der Kunde erhält nur einen Richtwert darüber, welche Ausgaben auf ihn tatsächlich zukommen. Rechtlich ist es grundsätzlich zulässig, dass die endgültige Rechnung 15 bis 20 Prozent von der bezifferten Summe im Kfz-Kostenvoranschlag abweichen kann. Doch sollten die zuvor bezifferten Kosten überschritten werden, ist die Werkstatt verpflichtet, den Kunden hierüber zu informieren. Dieser hat dann die Wahl, die Reparatur zu den Mehrkosten ausführen zu lassen oder den Vertrag mit der Werkstatt zu kündigen. Die bis dahin erbrachte Reparaturleistung muss man allerdings bezahlen.

Leider werden nicht alle Kunden über etwaige Mehrkosten der Reparatur informiert. Erst die Abschlussrechnung offenbart dann die böse Überraschung. Wenn die Werkstatt ihre Anzeigepflicht unterlassen hat, ist es jedoch schwierig, rechtlich dagegen vorzugehen, da der Kunde keinen echten Schadenersatzanspruch gegenüber der Werkstatt hat. Anders sieht es aus, wenn die Werkstatt eine verbindliche Festpreis-Zusage getätigt hat. Die vereinbarte Höchstpreis-Garantie darf dann nicht überschritten werden.

Der Kostenvoranschlag gibt einen Überblick der anfallenden Kosten bei einer Kfz-Reparatur wieder und ist zumeist unverbindlich. Er ist allerdings nicht mit einem Gutachten gleichzusetzen, das von einem Kfz-Sachverständigen unabhängig und in detaillierter Form erstellt wird, um etwa den Sachverhalt nach einem Unfall wiederzugeben.

Plane zur Auftragserteilung bei deiner Werkstatt genügend Zeit ein. Bespreche die Mängel mit dem Kfz-Meister persönlich durch. Schon bei einer optischen Prüfung kann er sagen, was die Reparatur ungefähr kosten wird. Bei kleineren Arbeiten sollte man einen Höchstbetrag vereinbaren, eine Überschreitung dieser Summe sowie weitere Reparaturen müssen dann abgesprochen werden. Übrigens: Für Reparaturen, die nicht erteilt wurden und ohne Absprache vorgenommen wurden, muss der Kunde nicht aufkommen.